Häufige Fragen

Gewährleistung

Bei Fischerhaus legen wir großen Wert darauf, dass Sie als unser Kunde, sich auch nach der Bauphase in Ihrem Heim wohl fühlen. Dazu ist es unabdingbar, dass etwaig auftretende Reklamationen durch uns mitsamt der Partnerunternehmen schnell und unkompliziert erledigt werden.

Im deutschen Verbraucherbauvertragsrecht bedeutet Gewährleistung, dass das ausführende Unternehmen für nachgewiesene Baumängel an der eigenen Bauleistung geradestehen muss und eine Nachbesserung erfolgen muss. Unser Unternehmen steht nicht nur für herausragende handwerkliche Leistungen bis zur Übergabe Ihres Hauses, sondern wir bieten Ihnen auch nachdem einen zufriedenen Service an.

Wir halten uns natürlich an das Verbraucherbauvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), sodass Sie bis zu 5 Jahre ab Hausübergabe ein Recht auf Nachbesserung von nachgewiesenen Baumängeln genießen. Silikonfugen im Bad sind Wartungsfugen die gemäß Wartungsplan in der Hausakte alle halbe Jahr durch den Bauherrn gesichtet werden soll, daher ergibt sich eine Gewährleistung von 6 Monaten.

Während der Bauphase bis hin zur Abnahme ist der jeweilige Bauleiter für Ihre Anliegen zuständig. Nach Abnahme ist der Kundenservice der richtige Ansprechpartner für Sie, um schnell eine gewissenhafte Abarbeitung berechtigter Baumängel zu koordinieren.

Ihre Reklamation senden Sie per unseren Kontaktformular oder direkt an unsere Adresse kundendienst@fischerhaus.de .Nach Eingang der Meldung wird intern geprüft, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder nicht. In beiden Fällen werden Sie benachrichtigt und informiert. Liegt ein Gewährleistungsfall vor, erhält der ausführende Handwerksbetrieb die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme abzugeben oder sich direkt mit Ihnen in Verbindung zu treten.

Sollte bis dahin nichts passieren, erhält dieser nochmals eine Nachfrist von 1 Woche. Erst dann, wenn keine Reaktion des Nachunternehmers erfolgt, werden ggf. anderweitige Schritte durch uns eingeleitet, um eine zügige Erledigung zu bewerkstelligen.

Nein. Für Sturm-/ Hagelschäden, bzw. andere Versicherungsschäden ist die Gebäudeversicherung des Eigentümers der richtige Adressat. Eine Sanierung ist durch ein örtliches Fachunternehmen anzufragen und zu beauftragen.

Der Estrich im Fischerhaus ist schwimmend auf einer Trittschalldämmplatte verlegt. Nach dem Gießen des Estrichs trocknet dieser in den kommenden Tagen an der Oberfläche am schnellsten aus, d.h. er zieht sich hier auch etwas zusammen und bildet daher eine "Schüssel". Dies gilt besonders bei schwimmenden Zementestrichen, da diese sich bei Austrocknung verformen. Dieser Sachverhalt verdeutlicht, dass bei Wandanschlüssen mit Sockel und Sockelleisten die unvermeidbare Randverformung trotz sorgfältiger Ausführung zu sichtbaren Absenkungen führt. Bei keramischen Belägen können also im Wohnungsbau auch bei fachgerechter Ausführung je nach Dämmstoff, Estrichdicke, Estrichart und Verkehrslast Randabsenkungen von 4 - 6 mm auftreten. Unter schweren Auflasten im Randbereich, wie z. B. Mobiliar kann sich dieses Maß noch um bis zu 3 mm vergrößern. Im Rahmen dieser Bewegung hat der Estrich seine Tragfähigkeit und Funktion. Ein Mangelanspruch im Rahmen der Gewährleistung kann deshalb Ihrerseits nicht gelten gemacht werden. Die Wandanschlüsse im Sockelbereich gelten als Wartungsfugen, die ggfls. erneuert werden müssen.

Nachdem Ihr Haus montiert und ausgebaut wurde, beginnen sich die verschiedenen Bauteile in Holzfeuchte und statische Endlage einzustellen. Die Grundfestigkeit der Konstruktion ist hierbei weiterhin gewährleistet. Werden die Spannungen zu groß, geben die Bauteile an der schwächsten Stelle nach und diese beginnt zu reißen. Eine Nacharbeit an Rissen in den verschiedenen Bauteilen macht erst Sinn, wenn sich das Haus nach ca. 1 Jahren vollständig gesetzt hat. Nach diesem Zeitraum werden die Abrisse weniger oder verschwinden ganz. Risse an elastischen Fugen und zwischen zwei festen Bauteilen fallen nicht in die Gewährleistung, da diese Abrisse nicht vermieden werden können. In der Regel treten Risse bis zum Ende der ersten Heizperiode auf so das es sinnvoll ist erst nach dieser einmalig die Risse zu beseitigen.

Nein. So wie alle beweglichen Teile steht auch ein Toilettendeckel unter der Wartungspflicht des Bauherrn.

Die Fa. Fischerhaus verbaut hauptsächlich Wärmepumpen. In Ihren Hausunterlagen haben Sie von uns alle wichtigen Information dazu erhalten. Sollten Sie diese dennoch verlegt haben, können wir Sie hierzu kurz aufklären. Sie melden sich bei uns und schicken uns ein Bild der Störung. Unsere Partnerunternehmen schicken dann einen Techniker vorbei und dieser prüft die Anlage. Nach Abschluss der Arbeiten wird außerdem geprüft, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder nicht. Sie bekommen dann vom Partnerunternehmen Bescheid, welcher Fehler vorlag und wie dieser behoben wurde. Vorab können Sie einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen, welche Ihren Unterlagen vorliegen. In der Anleitung sind alle möglichen Fehlercodes hinterlegt. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, sollten Sie die Fehlercodes in der Servicemeldung mit angeben. Das erleichtert die Ursachenermittlung um ein Vielfaches und beschleunigt die Fehlerbehebung. Bei Störungen innerhalb Feiertage, melden Sie sich bitte direkt bei unserem Partnerunternehmen, welche Notfallrufnummer in Ihrem Hausübergabeordner hinterlegt ist.

Für die Wartung Ihrer Heiz-, sowie Lüftungsanlage empfehlen wir, vorweg ein Fachunternehmen in Ihrer Nähe anzufragen. Sollten Sie hier keinen in Ihrer Nähe haben, empfehlen wir ein Angebot beim entsprechenden Hersteller anzufragen. Die Unterlagen hierzu finden Sie ebenso in Ihren Unterlagen, diese wir an Sie ausgehändigt haben.

Wartung und Pflege

Nicht jede Veränderung im Laufe der Nutzung Ihres Hauses stellt einen Grund zur Reklamation dar und fällt unter die gesetzliche Gewährleistung. Die wichtigsten Bauherrnpflichten haben wir in der Hausakte in der Pflegeanleitung zusammengefasst. Idealerweise schließt der Kunde direkt mit einer Fachfirma oder dem Hersteller einen Wartungsvertrag ab. In Rahmen dessen werden turnusmäßige Inspektionen durch fachkundiges Personal durchgeführt und ggf. drohende Schäden am Haus vermieden.

Eine Wartung für das Haus an sich wird empfohlen. Ansonsten müssen alle elektrischen Anlagen (Heizanlage, Hebeanlagen, Lüftung usw.) und beweglichen Bauteile (z.B. Fenster, Türen usw.) in regelmäßigen Abständen gewartet werden. Die Wartungsintervalle stehen in den einzelnen Bedienungsanleitungen in Ihrem Haushandbuch, dass bei der Abnahme übergeben wurde. Bei vielen elektrischen Bauteilen sind regelmäßige Wartungen unabdingbar und zum Erhalt der Gewährleistung zwingend durchzuführen.

Die Hersteller der verschiedenen elektrischen Bauteile haben Partnerfirmen, die zertifiziert sind, diese Wartungen ausführen zu dürfen und zu können. Dies wird auch in den Bedienungsanleitungen beschrieben.

Nein. Das Einstellen bzw. Warten der Fenster und Türen (auch Haustüren) ist kostenpflichtig. Alternativ können die Fenster und Türen auch mit einem geeigneten Einstellwerkzeug selbst eingestellt werden.

Eine Wartungsfuge ist eine elastische Fuge zwischen zwei festen Bauteilen (z.B. Wand-Boden, Wand-Wand und Wand-Decke). Diese Fugen müssen regelmäßig einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Die Wartungsfugen können unter Berechnung des tatsächlichen Aufwandes ggf. wieder repariert werden.

Eine elastische Fuge zwischen zwei Bauteilen hat einen ganz besonderen Grund. Ohne die elastische Verfugung zwischen zwei festen Bauteilen würden sich große Spannungen aufbauen. Hierbei können ganze Fliesen und Trockenbauplatten reißen und springen. Das Haus muss sich in den ersten 3-4 Jahren erst setzten und in dieser Zeit arbeitet das ganze Haus ziemlich stark. Nachdem das Haus an seinem finalen Ort steht, werden die Abrisse in den elastischen Fugen weniger oder ganz verschwinden.

Ja, wenn diese im Vertrag klar definiert wurden. Bei Fa. Fischerhaus sind die Wartungsfugen vertraglich klar definiert. Das gilt für alle elastischen Fugen.

Alle relevanten Bedienungsanleitungen für Pflege, Wartung und Service finden Sie in Ihrem Haushandbuch.

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