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Zwangsvollstreckungsunterwerfung
Kommt ein Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Gläubiger vor Gericht ein Zwangsvollstreckungsurteil erstreiten, um an sein Geld zu kommen. Dies ist kostspielig und dauert oft sehr lange.Um bei Immobilienverkäufen den Gläubigern gegebenenfalls die zügige Vollstreckung einer Forderung zu ermöglichen, kann auch vom Notar eine Urkunde erstellt werden, die als Titel zur Zwangsvollstreckung taugt – die sogenannte Zwangsvollstreckungsunterwerfung(ZVU).