Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Baulast
Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, zum Beispiel Zufahrts- oder Fluchtwege freizuhalten. Sie wird in den meisten Bundesländern in das Baulastenverzeichnis eingetragen,in Bayern und Brandenburg ins Grundbuch.