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Auflassungsvormerkung
Eintrag im a Grundbuch, der den schuldrechtlichen Anspruch auf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert. Die Auflassungsvormerkung schützt künftige Eigentümer davor, dass die Immobiliean eine weitere Person verkauft oder mit einem neuen Grundpfandrecht belastet wird.