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Ombudsstelle
Für die seltenen Fälle von Streitigkeiten zwischen Bauherren und einem Mitgliedsunternehmen des BDF steht bei der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF) eine Ombudsstelle bereit, um zu vermitteln. Der Rechtsweg vor einem ordentlichen Gericht bleibt dem Bauherren natürlich trotzdem offen. Für den Bauherrn ist die Anrufung der Ombudsstelle kostenfrei.