Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Einige Fertighaus-Hersteller richten ihre Verträge an der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen aus. Diese ist kein Gesetz, sondern regelt die Vergabe öffentlicher Bauaufträge. Private Bauherren können die Einbeziehung der VOB in den Werkvertrag festschreiben lassen. Nach dem Wegfall der so genannten Privilegierung der VOB bevorzugen die Bauparteien eher die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) als Rechtsbasis für den Werkvertrag.