Wer stellt die Finanzierungsbestätigung aus? Das Kreditinstitut Ihrer Wahl, bei dem Sie die Finanzierung beantragt und genehmigt bekommen, stellt Ihnen diese Bestätigung, gemäss dem Mustervordruck von FischerHaus, aus. Wann muss die Finanzierungsbestätigung beim FischerHaus vorliegen?
Gemäss den Vertragsbedingungen Ihres Kaufvertrages werden die Einplanung und der Baubeginn Ihres Hauses, erst nach Vorlage der vollständigen Finanzierungsbestätigung erfolgen. Wann muss die Finanzierungsbestätigung beantragt werden?
Zwischen Beantragung und Ausstellung vergehen erfahrungsgemäß ca. 5 - 8 Wochen. Sie sollten deshalb die notwendigen Schritte zum Erhalt rechtzeitig, möglichst schon bei Einreichung des Bauantrages, einleiten. Beachten Sie bitte einen zusätzlichen finanziellen Spielraum, beispielsweise für die Ausstattungsfestlegung. Die Endsumme des Hauses muss als Summe in der Finanzierungsbestätigung abgedeckt sein. Was müssen Sie tun damit Ihre Bank die Finanzierungsbestätigung ausstellt? Sie müssen als erstes Ihre Bank anweisen, die Finanzierungsbestätigung zu erteilen und die Zahlungen, gemäß den Vertragsbedingungen Ihres Hausherstellers zu leisten. Sie erhalten die Finanzierungsbestätigung, wenn Sie nachgewiesen und sichergestellt haben, dass die finanziellen Mittel in der erforderlichen Höhe verfügbar sind. Die Prüfung dieser Nachweise wird von Ihrem Kreditinstitut durchgeführt, also nicht vom Fertighaus-Hersteller!
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